Antragsvorraussetzungen
Was ist die Voraussetzung für einen Antrag?
- Ein ärztliches Gutachten über die Notwendigkeit von Frühförderung ist erforderlich
Wer ist zuständig für das Gutachten?
- Ärzte des Gesundheitsamtes
- SPZ ( Sozialpädagogisches Zentrum )
- DBZ
Ebenso können Sie sich auch an die Frühförder- und Beratungsstelle Lebenshilfe e.V. Fürstenwalde wenden, die Ihnen Kontaktadressen mit entsprechenden Telefonnummern übermitteln sowie zusammen mit Ihnen die Erstanträge fürs Sozialamt ausfüllen und weiterleiten.
Wer entscheidet und übernimmt die Kosten der Frühförderung?
- Die Leistungen der Früherkennung und Frühförderung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder sind der Eingliederungshilfe gemäß §54 Abs. 1 im Sozialgesetzbuch XII, §55 Abs.2 im SGB IX gesetzlich festgeschrieben
- Kostenübernahme erfolgt durch das zuständige Sozialamt des Landkreises