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Antragsvorraussetzungen

Was ist die Voraussetzung für einen Antrag?

  • Ein ärztliches Gutachten über die Notwendigkeit von Frühförderung ist erforderlich

 

Wer ist zuständig für das Gutachten?

  • Ärzte des Gesundheitsamtes
  • SPZ ( Sozialpädagogisches Zentrum )
  • DBZ

 

Ebenso können Sie sich auch an die Frühförder- und Beratungsstelle Lebenshilfe e.V. Fürstenwalde wenden, die Ihnen Kontaktadressen mit entsprechenden Telefonnummern übermitteln sowie zusammen mit Ihnen die Erstanträge fürs Sozialamt ausfüllen und weiterleiten.

 

Wer entscheidet und übernimmt die Kosten der Frühförderung?

  • Die Leistungen der Früherkennung und  Frühförderung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder sind der Eingliederungshilfe gemäß §54 Abs. 1 im Sozialgesetzbuch XII, §55 Abs.2 im SGB IX gesetzlich festgeschrieben
  • Kostenübernahme erfolgt durch das zuständige Sozialamt des Landkreises

 

Antragsvorraussetzung

Kontakt zum Verein Lebenshilfe Oder-Spree e.V.

Lebenshilfe Oder-Spree e.V.

Wladimir-Komarow-Straße 19
15517 Fürstenwalde/Spree

 

Telefon (03361) 340343

E-Mail 

 

Aktuelles aus dem Verein

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